Simone Küster
Eingruppierung in Einrichtungen der Caritas
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Der praxisorientierte Leitfaden zur rechtssicheren Eingruppierung für Mitarbeitervertretungen und Dienstgeber, Personalsachbearbeiter, Bewertungskommissionen
sowie für alle Mitarbeitenden in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (DCV).
sowie für alle Mitarbeitenden in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (DCV).
Dieser Eingruppierungsleitfaden für die tägliche Praxis im Geltungsbereich der AVR Caritas stellt die Unterschiede der Anlagen sowie deren Geltungsbereiche dar. Die rechtssichere Zuordnung ist dabei das klare Nutzenversprechen für die Leserinnen und Leser.
Die kollektiven Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung bei der Eingruppierung sind ebenso erläutert wie der Individualrechtsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Autorin legt den Fokus auf die Eingruppierungsregelungen für Mitarbeitende im Allgemeinen Dienst (Anlage 2 AVR), im Pflegebereich (Anlagen 31 und 32 AVR) und im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33 AVR).
Zwei Systeme der Eingruppierung
Berücksichtigt werden die beiden anwendbaren Eingruppierungssysteme:
- das dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) nachempfundene „alte“ System in Anlage 2 sowie in den Anlagen 2d und 2e und
- die „neuen“ Anlagen 30 bis 33 durch Reform in den Jahren 2011/2012 (Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD in der kommunalen Fassung).
Tätigkeitsmerkmale als Maßstab der Eingruppierung
Das Kriterium für die Zuordnung ist die auszuübende Tätigkeit. Auf Grundlage entsprechender staatlicher und kirchlicher Rechtsprechung zu verschiedenen Merkmalen der Eingruppierung werden die Tätigkeitsmerkmale der Eingruppierung definiert, Handlungsspielräume aufgezeigt und die Anwendung praxisorientiert dargestellt. Mit Hinweisen, Grafiken und konkreten Beispielen.
Überblick - aus den Inhalten:
• Allgemeine Grundsätze und Grundlagen der Eingruppierung (Anlage 1 AVR)
• Eingruppierung für den allgemeinen Dienst (Anlagen 2 ff. AVR)
• Eingruppierung für die Pflege (Anlagen 31 und 32 AVR)
• Eingruppierung für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33 AVR)
• Mitbestimmung der MAV und Rechtsschutz
Die kollektiven Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung bei der Eingruppierung sind ebenso erläutert wie der Individualrechtsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Autorin legt den Fokus auf die Eingruppierungsregelungen für Mitarbeitende im Allgemeinen Dienst (Anlage 2 AVR), im Pflegebereich (Anlagen 31 und 32 AVR) und im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33 AVR).
Zwei Systeme der Eingruppierung
Berücksichtigt werden die beiden anwendbaren Eingruppierungssysteme:
- das dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) nachempfundene „alte“ System in Anlage 2 sowie in den Anlagen 2d und 2e und
- die „neuen“ Anlagen 30 bis 33 durch Reform in den Jahren 2011/2012 (Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD in der kommunalen Fassung).
Tätigkeitsmerkmale als Maßstab der Eingruppierung
Das Kriterium für die Zuordnung ist die auszuübende Tätigkeit. Auf Grundlage entsprechender staatlicher und kirchlicher Rechtsprechung zu verschiedenen Merkmalen der Eingruppierung werden die Tätigkeitsmerkmale der Eingruppierung definiert, Handlungsspielräume aufgezeigt und die Anwendung praxisorientiert dargestellt. Mit Hinweisen, Grafiken und konkreten Beispielen.
Überblick - aus den Inhalten:
• Allgemeine Grundsätze und Grundlagen der Eingruppierung (Anlage 1 AVR)
• Eingruppierung für den allgemeinen Dienst (Anlagen 2 ff. AVR)
• Eingruppierung für die Pflege (Anlagen 31 und 32 AVR)
• Eingruppierung für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33 AVR)
• Mitbestimmung der MAV und Rechtsschutz
Seiten | 232 |
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Format | Kartoniert/Broschiert |
Höhe | 210 |
Breite | 150 |
Dicke | 11 |
Ausgabename | 7140-2 |
Autor:in | Simone Küster |
Erscheinungsdatum | 22.10.2024 |
Lieferzeit | 3 - 5 Tage |
Produktgruppe | Bücher |