Edna Rasch
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Kommentar mit Anhang (K 1)
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
ISBN | 978-3-7841-1927-4 |
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EAN | 9783784119274 |
Seiten | 360 |
Format | Kartoniert/Broschiert |
Höhe | 210 |
Breite | 125 |
Dicke | 23 |
Ausgabename | 1927-4 |
Herausgeber:in | Edna Rasch |
Erscheinungsdatum | 16.01.2012 |
Lieferzeit | 3 - 5 Tage |
Produktgruppe | Bücher Deutscher Verein |
Der Kommentar ist vollumfänglich zu empfehlen. Er erläutert das WBVG verständlich, praxisnah und auf einem hohen fachlichen Niveau. Es ist mithin - gerade auch vor dem Hintergrund des äußerst günstigen Preises - jedem Praktiker des Heimrechts zur Anschaffung zu empfehlen. Die Zielgruppe des Buches sind Heimleitungen, Geschäftsführer entsprechender Einrichtungen, Betreuer und Rechtsanwälte. Aber auch interessierte Betroffene werde zweifelsohne eine reichen Nutzen aus der Lektüre des Kommentars ziehen können.
Dr. jur. Marcus Kreutz, in: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/8451.php
Dr. jur. Marcus Kreutz, in: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/8451.php
Dr. Edna Rasch,
Wissenschaftliche Referentin im Deutschen Verein, Arbeitsfeld IV - Altenhilfe, Pflege, Rehabilitation, Gesundheit und Grundsatzfragen des Sozialrechts. Studium der Philosophie und Rechtswissenschaften in Heidelberg und Berlin. Rechtsreferendariat in Berlin und New York. Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Greifswald. Anschließend Tätigkeit als Assessorin und Rechtsanwältin und seit April 2008 beim Deutschen Verein.
Wissenschaftliche Referentin im Deutschen Verein, Arbeitsfeld IV - Altenhilfe, Pflege, Rehabilitation, Gesundheit und Grundsatzfragen des Sozialrechts. Studium der Philosophie und Rechtswissenschaften in Heidelberg und Berlin. Rechtsreferendariat in Berlin und New York. Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Greifswald. Anschließend Tätigkeit als Assessorin und Rechtsanwältin und seit April 2008 beim Deutschen Verein.